Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 35, Planentwurf des Architekturbüros SSP, Waldkirchen vom 14.03.2022, unter Einarbeitung der vorher beschlossenen redaktionellen Änderungen (Feststellungsbeschluss).

  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Jandelsbrunn Nord Knaus Tabbert Werksgelände, Planentwurf des Architekturbüros SSP, Waldkirchen vom 14.03.2022, unter Berücksichtigung vorher gefasster Beschlüsse, als Satzung.

  3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 6 BauGB vorzulegen.

  4. Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Freyung-Grafenau sind die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 35 und der Bebauungsplan Jandelsbrunn Nord Knaus Tabbert Werksgelände öffentlich bekanntzumachen. Die Pläne treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.