Sitzung: 02.08.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die Änderung des
Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 35, Planentwurf des Architekturbüros
SSP, Waldkirchen vom 14.03.2022, unter Einarbeitung der vorher
beschlossenen redaktionellen Änderungen (Feststellungsbeschluss).
- Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
Jandelsbrunn Nord Knaus Tabbert Werksgelände, Planentwurf des
Architekturbüros SSP, Waldkirchen vom 14.03.2022, unter Berücksichtigung
vorher gefasster Beschlüsse, als Satzung.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist
der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 6 BauGB vorzulegen.
- Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Freyung-Grafenau sind die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 35 und der Bebauungsplan Jandelsbrunn Nord Knaus Tabbert Werksgelände öffentlich bekanntzumachen. Die Pläne treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.