Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Führerscheine

 

Die Gemeinde entscheidet im Sinne des Antrags und bezahlt jährlich höchstens vier Führerscheine Klasse C bis zur Erstprüfung (Wiederholungsprüfungen werden nicht bezahlt). Die Feuerwehren entscheiden im gegenseitigen Einvernehmen, wer für den Führerschein zugelassen wird und begründen die Anträge mit Belegen (z. B. Einsatzstatistiken, Übungsteilnahmen, Wohnort und Arbeitsort). Die Gemeinde prüft die Anträge. Ihr obliegt die letztendliche Entscheidung. Die Führerscheinbewerber haben sich auf mindestens 10 Jahre für den Dienst in mindestens einer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Jandelsbrunn zu verpflichten. Die Gemeinde behält sich bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst eine anteilige Rückforderung des Zuschusses vor.

Abstimmung:

 

Ja: 17       Nein: 0         Anwesend: 17       Befangen: 0

 

  1. MZF

 

Die Gemeinde entscheidet im Sinne des Antrags und bezuschusst die Anschaffung eines MZF mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Sämtliche Unterhaltskosten werden von der Gemeinde getragen.

 

Abstimmung:

 

Ja: 3       Nein: 14         Anwesend: 17       Befangen: 0

 

 

Die Gemeinde gewährt jeder Feuerwehr für die Anschaffung eines Mehrzweck- oder eines Mannschaftstransportfahrzeuges einen Zuschuss von 30.000,-- Euro. Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde sämtliche Unterhaltskosten. Der Zuschuss wird nur dann ausbezahlt, wenn auch die Regierung von Niederbayern eine Förderung bewilligt. Die Bindungswirkung wird auf 15 Jahre festgelegt. Sollte während der Bindungsfrist eine außerordentliche Beschaffung erforderlich sein, ist der Bedarf zu begründen und zu belegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Gemeinde.