Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

 

§ 1 Änderungen

 

§ 5 der Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung - FGS)

 

 

Leichenhäuser

 

(1)

 

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses in Jandelsbrunn oder Wollaberg oder Hintereben beträgt je angefangenem Benutzungstag

 

55,50 €

 

 

Bestattungsdienste

 

 

(2)

 

Die Gebühren für die Besorgung und Einsargung einer Leiche bei Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres und bei Personen ab dem 5. Lebensjahr sind direkt mit dem

 

 

 

 

Bestattungsunternehmen zu vereinbaren und abzurechnen

 

 

 

 

 

 

 

(3)

 

Die Gebühr für die Bereitstellung von Trägern für die Ver-bringung der Leiche in das Leichenhaus beträgt je Träger            

 

25,00 €

 

 

 

 

 

(4)

 

Die Gebühr für die Bereitstellung von Trägern während der Beerdigung beträgt je Träger              

 

25,00 €

 

 

 

 

 

(5)

 

Die Gebühr für die Bestattung (einschl. Öffnen und Schließen eines Grabes) beträgt

 

 

 

 

a) je Einzelgrabstätte bei Kindern bis zur Vollendung des

    5. Lebensjahres

 

515,30 €

 

 

b) je Einzel- oder Familiengrabstätte bei Personen ab

    dem 5. Lebensjahr

 

630,70 €

 

 

c) Zuschlag für Tieferlegung

 

95,20 €

 

 

d) Bestattung von Urnen in einer Erdgrabstätte

 

310,60 €

 

Exhumierung und Umbettung

 

(6)

 

Die Gebühr für die Umbettung und Exhumierung einer Leiche oder Urne (einschl. Öffnen und Schließen eines Grabes) beträgt

 

 

 

 

a) Ausgrabung einer Leiche

 

1350,00 €

 

 

b) Ausgrabung von Gebeinen

 

800,00 €

 

 

c) Umbettung von Urnen und Ascheresten

 

240,50 €

 

 

Entfernen einer Grabeinfassung

 

119,00 €

 

Regieleistungen

 

(7)

 

Das Entgelt bei von Gebührenpflichtigen vereinbarten Regiearbeiten beträgt pro Person und geleistete Stunde

 

60,00 €

 

§ 2 In Kraft treten

 

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister