Sitzung: 13.09.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
§ 1 Änderungen
§ 5 der Satzung der Gemeinde Jandelsbrunn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung - FGS)
Leichenhäuser
(1) |
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Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses in
Jandelsbrunn oder Wollaberg oder Hintereben beträgt je angefangenem
Benutzungstag |
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55,50 € |
Bestattungsdienste
(2) |
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Die Gebühren für die Besorgung und Einsargung einer Leiche bei Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres und bei Personen ab dem 5. Lebensjahr sind direkt mit dem |
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Bestattungsunternehmen zu vereinbaren und abzurechnen |
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(3) |
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Die Gebühr für die Bereitstellung von Trägern für die
Ver-bringung der Leiche in das Leichenhaus beträgt je Träger |
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25,00 € |
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(4) |
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Die Gebühr für die Bereitstellung von Trägern während der
Beerdigung beträgt je Träger |
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25,00 € |
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(5) |
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Die Gebühr für die Bestattung (einschl. Öffnen und
Schließen eines Grabes) beträgt |
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a) je Einzelgrabstätte bei Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres |
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515,30 € |
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b) je Einzel- oder Familiengrabstätte bei Personen ab dem 5. Lebensjahr |
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630,70 € |
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c) Zuschlag für Tieferlegung |
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95,20 € |
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d) Bestattung von Urnen in einer Erdgrabstätte |
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310,60 € |
Exhumierung und
Umbettung
(6) |
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Die Gebühr für die Umbettung und Exhumierung einer Leiche oder Urne (einschl. Öffnen und Schließen eines Grabes) beträgt |
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a) Ausgrabung einer Leiche |
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1350,00 € |
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b) Ausgrabung von Gebeinen |
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800,00 € |
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c) Umbettung von Urnen und Ascheresten |
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240,50 € |
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Entfernen einer Grabeinfassung |
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119,00 € |
Regieleistungen
(7) |
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Das Entgelt bei von Gebührenpflichtigen vereinbarten Regiearbeiten beträgt pro Person und geleistete Stunde |
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60,00 € |
§ 2 In Kraft treten
Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Jandelsbrunn, den
GEMEINDE JANDELSBRUNN
Roland Freund,
erster Bürgermeister