Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Jandelsbrunn vom 30.09.2019 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Einleitungsgebühren (§ 10 Absatz 1 Sätze 2 und 3 BGS-EWS) werden zum 01.01.2023 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Änderung bzw. Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2023 erfolgen soll.

 

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.