Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Jandelsbrunn für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn vom 30.09.2019 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Jandelsbrunn für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben vom 30.09.2019 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS-WAS) sowie die Grund- und Einleitungsgebühren (vgl. §§ 9a Absatz 2 und 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 BGS-WAS) werden zum 01.01.2023 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der zum 01.01.2023 durchzuführenden rechtlichen Zusammenlegung der beiden Einrichtungen und der endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge und Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Änderung bzw. Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Grund- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2023 erfolgen soll.

 

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist von einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS auszugehen.