Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende

Verordnung
zur Änderung der Anlage zur Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Gemeinde Jandelsbrunn (Plakatierungsverordnung) vom 11.03.2019

 

§ 1

In der Anlage zur Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Gemeinde Jandelsbrunn (Plakatierungsverordnung) vom 11.03.2019 wird der zweite Spiegelstrich und die Ziffern und Worte „Fl.Nr. 74 Gemarkung Jandelsbrunn (Einfahrt Hauptstraße Süd)“ ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 2

Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Jandelsbrunn, den __.12.2022

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister