Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende
Satzung
zur Änderung der
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS –) für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn vom 30.09.2019
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:
§1
In der Überschrift der Satzung werden die Worte „für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn“ gestrichen.
§ 2
§ 1 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde Jandelsbrunn betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das von der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage versorgte Gebiet.“
§ 3
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Jandelsbrunn, den __.12.2022
GEMEINDE JANDELSBRUNN
Roland Freund,
erster Bürgermeister