Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende

Satzung

zur Änderung der

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS –) für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn vom 30.09.2019

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)

erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:

 

§1

In der Überschrift der Satzung werden die Worte „für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn“ gestrichen.

 

§ 2

§ 1 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde Jandelsbrunn betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das von der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage versorgte Gebiet.“

 

§ 3

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den __.12.2022

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister