Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende

Satzung

zur Aufhebung der

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS –) für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben vom 30.09.2019

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)

erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:

 

§1

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS) für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben vom 30.09.2019 tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

 

 

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den __.12.2022

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister