Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende

Satzung

zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Jandelsbrunn (BGS/WAS) für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn vom 30.09.2019

 

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:

 

§1

In der Überschrift der Satzung werden die Worte „für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn“ gestrichen.

 

§ 2

§ 1 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde Jandelsbrunn erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag.“

 

§ 3

In § 13 Abs. 1 wird das Datum 01.10. durch 31.12. ersetzt.

In § 13 Abs. 2 wird der Monatsname Februar durch April und das Datum 15. Juni durch 16. August ersetzt.

 

§4

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Jandelsbrunn, den __.12.2022

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister