Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende
Satzung
zur Änderung der
Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Jandelsbrunn (BGS/WAS) für
die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn vom 30.09.2019
Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:
§1
In der Überschrift der Satzung werden die Worte „für die Wasserversorgungseinrichtung Jandelsbrunn“ gestrichen.
§ 2
§ 1 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde Jandelsbrunn erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag.“
§ 3
In § 13 Abs. 1 wird das Datum 01.10. durch 31.12. ersetzt.
In § 13 Abs. 2 wird der Monatsname Februar durch April und das Datum 15. Juni durch 16. August ersetzt.
§4
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Jandelsbrunn, den __.12.2022
GEMEINDE JANDELSBRUNN
Roland Freund,
erster Bürgermeister