Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Jandelsbrunn erlässt folgende
Satzung
zur Aufhebung der
Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Jandelsbrunn (BGS – WAS)
für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben
Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:
§1
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Jandelsbrunn (BGS – WAS) für die Wasserversorgungseinrichtung Hintereben vom 30.09.2019 tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den __.12.2022
GEMEINDE JANDELSBRUNN
Roland Freund,
erster Bürgermeister