Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, folgende Kriterien bei Anträgen zum Bau auf Freiflächenphotovoltaikanlagen zu prüfen und die Beschlüsse auf Zulassung daran zu messen:

 

Allgemeine Kriterien:

 

1.      Die Gewerbesteuer muss zu 100 % der Gemeinde Jandelsbrunn zu Gute kommen.

2.      Es muss eine Flächenleistung von mindestens 1 MWp/ha erreicht werden (ohne Ausgleichsflächen)

3.      Der Rückbau der Anlage durch den Anlagenbetreiber muss nach der vereinbarten Betriebszeit gewährleistet sein. Dies ist mit einer entsprechenden Bankbürgschaft abzusichern. Eine Weiternutzung ist nur möglich, wenn eine sinnvolle Nachfolgelösung realisiert wird. Dies ist individuell zu bewerten. Spätestens 5 Jahre nach Nutzungsende muss die Anlage rückgebaut sein.

4.      Der Anschluss der Anlage muss über eine Erdverkabelung erfolgen.

5.      Die Mindestgröße einer PV-Freiflächenanlage muss mind. 500 kWp betragen.

6.      Sobald eine Bürgerenergiegenossenschaft mit Sitz in der Gemeinde Jandelsbrunn vorhanden ist, muss der Anlagenbetreiber dieser Genossenschaft eine Beteiligung von mindestens 25 % anbieten.

7.      Der Leitungsweg der Verkabelung sollte nicht größer sein als 2 km. Bei privaten Grundstücken ist eine dingliche Sicherung (Grunddienstbarkeit) vorzulegen. Bei Nutzung öffentlicher Flächen für die Leitungsverlegung ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung an die Gemeinde zu leisten.

8.      Die Entfernung zu Wohngebieten und Weilern muss mindestens 200 m betragen.

9.      Flächen, die mögliche zukünftige Bauflächen beeinträchtigen, werden ausgeschlossen.

10.  Natur-/ Denkmalschutzflächen und Waldflächen werden ausgeschlossen.

11.  Die Einsehbarkeit und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll möglichst gering gehalten und berücksichtigt werden. Dies ist individuell durch den Gemeinderat zu beurteilen.

12.  Die Qualität der Boden ist zu berücksichtigen. Die Ertragsmesszahl ist durch eine entsprechende Bodenwertung vorzulegen. Die Ertragsmesszahl darf bei Grünflächen den Wert 40 nicht überschreiten.

13.  Ackerflächen werden grundsätzlich ausgeschlossen.

14.  Eine Beeinträchtigung durch Lichtreflexionen ist zu prüfen und zu vermeiden.

15.  Die Anlagenleistung pro Anlage wird auf maximal 5 MWp begrenzt.

16.  Sämtliche naturschutzfachliche Aspekte müssen berücksichtigt werden (Naturschutzbehörde).

17.  Markante Kulturlandschaften / Landschaftsübergänge (z.B. Wollaberg) werden ausgeschlossen.

18.  Anliegende landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht beeinträchtigt werden (z.B. Ertragsminderung.

19.  Die Summe aller PV-Freiflächenanlagen dürfen eine Fläche von insgesamt 20 ha im Gebiet der Gemeinde Jandelsbrunn nicht überschreiten.

20.  Dieser Masterplan wird spätestens alle zwei Jahre einer Evaluation unterzogen.

 

Wunschkriterien:

 

 

21.  Die Einbindung von Stromspeicherlösungen wird besonders befürwortet.

22.  Eine Doppelnutzung ist wünschenswert. Dies kann beispielsweise durch eine Agri-PV-Anlage erfolgen.

23.  Anlagen werden ausschließlich durch eine Genossenschaft betrieben.

24.  Der erzeugte Strom wird (teilweise) zum Eigenverbrauch genutzt.