Sitzung: 04.07.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Der Weg „Fußweg zwischen Friedhof und Freizeitsee“ wird zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußgänger und Radverkehr; Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, Räum- und Streufahrzeuge frei“.
Die Verwaltung erhält Anweisung zum wegerechtlichen Vollzug und zur Eintragung in das Straßen- und Wegeverzeichnis.