Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Weg „Fußweg zwischen Friedhof und Freizeitsee“ wird zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußgänger und Radverkehr; Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, Räum- und Streufahrzeuge frei“.

Die Verwaltung erhält Anweisung zum wegerechtlichen Vollzug und zur Eintragung in das Straßen- und Wegeverzeichnis.