Sitzung: 04.07.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende
Verordnung zur Änderung
der Anlage zur Verordnung der Gemeinde Jandelsbrunn über die
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter
§ 1
In die Anlage zur Verordnung wird bei der Ortschaft
Jandelsbrunn in Gruppe B die Straße „Raiffeisenstraße“ und bei der Ortschaft
Hintereben in Gruppe B die Straße „Am Schulplatz“ eingefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den __.__.2023
GEMEINDE JANDELSBRUNN