Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

 

„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbe-trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

auf nunmehr verändert

a) im Verwaltungshaushalt

 

    die Einnahmen

553.460 €

1.150.000 €

8.401.520 €

7.804.980 €

    die Ausgaben

14.380 €

610.920 €

8.401.520 €

7.804.980 €

a) im Vermögenshaushalt

 

    die Einnahmen

823.960 €

1.318.200 €

7.219.500 €

6.725.260 €

    die Ausgaben

567.760 €

 1.062.000 €

7.219.500 €

6.725.260 €

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird von bisher 0 € um 738.960 € erhöht und damit auf nunmehr 738.960 € neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (wird nicht verändert)

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird um 300.000 € erhöht und damit auf 1.300.000,00 € neu festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.“