Sitzung: 24.08.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende 1.
Nachtragshaushaltssatzung:
„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbe-trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr verändert |
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a) im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
553.460 € |
1.150.000 € |
8.401.520 € |
7.804.980 € |
die Ausgaben |
14.380 € |
610.920 € |
8.401.520 € |
7.804.980 € |
a) im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
823.960 € |
1.318.200 € |
7.219.500 € |
6.725.260 € |
die Ausgaben |
567.760 € |
1.062.000 € |
7.219.500 € |
6.725.260 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird von bisher 0 € um 738.960 € erhöht und damit auf nunmehr 738.960 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (wird nicht verändert)
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird um 300.000 € erhöht und damit auf 1.300.000,00 € neu festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.“