Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Satzung

zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS –) vom 30.09.2019

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)

erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:

§ 1

(1)   In § 4 Abs. 4 wird folgender Satz 1 eingefügt: „Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen.“ Die bisherigen Sätze 1 und 2 werden zu 2 und 3.

(2)   Die Worte „in begründeten Einzelfällen“ werden gestrichen.

§ 2

(1)   In § 13 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „zum Ablesen“ die Worte „ und zum Wechseln“ eingefügt.

(2)   In § 13 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „der Wasserzähler“ die Worte „, zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen“ eingefügt.

§ 3

In § 15 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Betriebsstörungen,“ die Worte „bestehenden oder drohenden“ eingefügt.

§ 4

§ 19a wird ersatzlos gestrichen.

§ 5

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Jandelsbrunn, den 14.12.2023

GEMEINDE JANDELSBRUNN

 

 

 

Roland Freund,

erster Bürgermeister

 

Bisherige auf Grund von § 19a WAS eingelegte Widersprüche werden nicht weiter beachtet.