Sitzung: 12.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Satzung
zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Jandelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS –) vom 30.09.2019
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs.
2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende Satzung:
§ 1
(1) In § 4 Abs. 4 wird folgender Satz 1 eingefügt: „Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen.“ Die bisherigen Sätze 1 und 2 werden zu 2 und 3.
(2) Die Worte „in begründeten Einzelfällen“ werden gestrichen.
§ 2
(1) In § 13 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „zum Ablesen“ die Worte „ und zum Wechseln“ eingefügt.
(2) In § 13 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „der Wasserzähler“ die Worte „, zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen“ eingefügt.
§ 3
In § 15 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Betriebsstörungen,“ die Worte „bestehenden oder drohenden“ eingefügt.
§ 4
§ 19a wird ersatzlos gestrichen.
§ 5
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Jandelsbrunn, den 14.12.2023
GEMEINDE JANDELSBRUNN
Roland Freund,
erster Bürgermeister
Bisherige auf Grund von § 19a WAS eingelegte Widersprüche
werden nicht weiter beachtet.