Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Hinweis des technischen Umweltschutzes wurde dadurch Rechnung getragen, dass für das angrenzende Gewerbegebiet bereits ein Lärmschutzgutachten angefertigt wurde, welches die umliegende Bebauung, somit auch das Plangebiet der Einbeziehungssatzung, berücksichtigt.

 

Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende

 

Satzung

über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung Wollaberg Südwest

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1120 Gemarkung Jandelsbrunn. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan M 1:1.000 vom 02.11.2023 (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2 Außerkrafttreten der Einbeziehungssatzung

Mit Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zur Einbeziehungssatzung Wollaberg Südwest vom 17.03.1999, die am 08.01.2013 durch Satzung Wollaberg Südwest 2 geändert wurde, wird die Einbeziehungssatzung Wollaberg Südwest vollständig aufgehoben.

 

§ 3 Inkrafttreten der Aufhebungssatzung

Die Aufhebungssatzung zur Einbeziehungssatzung Wollaberg Südwest tritt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Jandelsbrunn, den

GEMEINDE JANDELSBRUNN