Sitzung: 30.01.2024 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Dem Hinweis des technischen Umweltschutzes wurde dadurch
Rechnung getragen, dass für das angrenzende Gewerbegebiet bereits ein
Lärmschutzgutachten angefertigt wurde, welches die umliegende Bebauung, somit
auch das Plangebiet der Einbeziehungssatzung, berücksichtigt.
Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221) erlässt die Gemeinde Jandelsbrunn folgende
Satzung
über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung Wollaberg
Südwest
§ 1 Räumlicher
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1120 Gemarkung
Jandelsbrunn. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan M
1:1.000 vom 02.11.2023 (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Außerkrafttreten der Einbeziehungssatzung
Mit Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zur
Einbeziehungssatzung Wollaberg Südwest vom 17.03.1999, die am 08.01.2013 durch
Satzung Wollaberg Südwest 2 geändert wurde, wird die Einbeziehungssatzung
Wollaberg Südwest vollständig aufgehoben.
§ 3 Inkrafttreten
der Aufhebungssatzung
Die Aufhebungssatzung zur Einbeziehungssatzung Wollaberg
Südwest tritt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit dem Tag der ortsüblichen
Bekanntmachung in Kraft.
Jandelsbrunn, den
GEMEINDE JANDELSBRUNN