Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 1

Beschluss:

Nachdem aus der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sämtliche Prüfungsanmerkungen aufgeklärt wurden, keine Fragen offengeblieben sind und die Jahresrechnung 2022 mit vorstehend gefasstem Beschluss festgestellt wurde, beschließt der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO dem 1. Bürgermeister als Leiter der Verwaltung die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 zu erteilen.