Beschluss: Abstimmung:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Trauerwalt Bayern GmbH zu und befürwortet die Errichtung eines Naturfriedhofes auf der Teilfläche des Flurstücks 137 Gemarkung Hintereben wie in der Anlage dargestellt.

Die Trägerschaft des Naturfriedhofes wird dem Bund für Geistesfreiheit (KdöR) übertragen.

Dieser ist auch zuständig, sämtliche behördliche Genehmigungen einzuholen.

Im Falle des Erfordernisses einer Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der den Träger verpflichtet, sämtliche Kosten für die Planung zu tragen.