Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend der Entscheidung über den vorgenannten Antrag des Bestattungsunternehmens beschließt der Gemeinderat folgende Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jandelsbrunn vom 1.1.2002 in der geänderten Fassung vom 28.06.2005:

 

§ 1

 

§5 – Abs. 6 wird wie folgt geändert:

 

Die Gebühr für die Bestattung (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes) beträgt je Grabstätte

a) für Kinder bis 5 Jahren und für Urnen                                                      170,- Euro,

b) für Einzel- oder Familiengräber (Personen über 5 Jahre)                      445,- Euro.

 

§ 2 - Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.