Sitzung: 24.06.2014 Gemeinderat
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend der Entscheidung über den vorgenannten Antrag des Bestattungsunternehmens beschließt der Gemeinderat folgende Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jandelsbrunn vom 1.1.2002 in der geänderten Fassung vom 28.06.2005:
§ 1
§5 – Abs. 6 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr für die Bestattung (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes) beträgt je Grabstätte
a) für Kinder bis 5 Jahren und für Urnen 170,- Euro,
b) für Einzel- oder Familiengräber (Personen über 5 Jahre) 445,- Euro.
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.