Sitzung: 21.10.2014 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmung:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
Die Änderungen im Entwurf der Außenbereichssatzung sind redaktioneller Art, weshalb eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 1 BauGB nicht mehr erforderlich ist.
Vorliegender Entwurf wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft.